Verzugszinsen berechnen

Was sind Verzugszinsen und wie berechne ich sie?

Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. So steht es in § 288 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wie aber gerät man mit einer Zahlung in Verzug, wie hoch sind die Verzugszinsen und wie kann man die anfallenden Verzugszinsen berechnen?

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Folgende Inhalte werden dargestellt:

  1. Gesetzliche Grundlagen
  2. Was bedeutet Verzug?
  3. Einleitung: Verzugszinsen berechnen
  4. Notwendige Daten
  5. Rolle des Basiszinssatz
  6. Aufgabenstellung der Beispielrechnung
  7. Die Zinsberechnungsmethode
  8. Verzugszinsen berechnen pro Tag
  9. Gesamtfoderung und gesamte Verzugszinsen
  10. Verzugszinsen eines Mietrückstandes berechnen

Die gesetzlichen Grundlagen der Verzugszinsen

In § 288 BGB steht weiter, dass der Satz für Verzugszinsen bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegt. Zwischen Unternehmern beträgt liegt dieser sogar bei acht Prozentpunkten.

Vor dem Jahr 2000 galt ein genereller Zinssatz von vier Prozent. Da es sich in manchen Fällen lohnte, Verfahren in die Länge zu ziehen, da der Zinssatz geringer war, als wenn man das Geld bei einer Bank geliehen hätte, wurde die jetzige Regelung eingeführt.

Der Basiszinssatz lag im Jahr 2000 noch bei 3,42 Prozent. Damit waren insgesamt 8,42 Prozent Zinsen fällig. Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst.

Derzeit liegt er seit dem 01. Januar 2012 bei 0,12%.

Was bedeutet eigentlich Verzug?

Verzugszinsen

In Verzug gerät man, wenn man eine fällige Forderung nicht rechtzeitig begleicht. In einem Mietvertrag ist beispielsweise regelmäßig festgelegt, dass die Miete bis zum dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss.

Damit beginnt der Verzug ab dem vierten Werktag. Ein Schuldner gerät außerdem in Verzug, wenn er eine Entgeltforderung, im Regelfall eine Rechnung, nicht innerhalb von dreißig Tagen begleicht. Dies ergibt sich aus § 286 Abs. 3 BGB.

Allerdings gilt dies bei Verbrauchern nur dann, wenn sie auf der Rechnung explizit darauf hingewiesen wurden. Weiterhin werden Verzugszinsen spätestens ab dem Zeitpunkt fällig in dem ein Mahnbescheid beantragt oder eine Klage eingereicht wurde.

Weiterhin muss die Forderung frei von Einreden sein. Allerdings führen viele Einreden, wie etwa die der Verjährung, ohnehin dazu, dass die Forderung als solche nicht mehr durchsetzbar ist und folglich die Geltendmachung von Zinsen ohnehin keinen Sinn mehr ergeben würde, da es an einer Grundlage für diese fehlt.

Wie kann man Verzugszinsen berechnen?

Wenn Sie Verzugszinsen berechnen wollen, gibt es eine Reihe von Angeboten im Internet.

Aber auch ohne einen solchen Verzugsrechner können Sie die anfallenden Verzugszinsen berechnen, indem Sie den Zinssatz auf die Anzahl der Tage herunter brechen, die der Verzug dauerte.

Diese Anzahl von Tagen teilen Sie durch 365. Bei 210 Tagen Verzug bedeutet dies einen Wert von 0,575. Multipliziert mit dem derzeitigen Verzugszins in Höhe von 5,12 Prozent ergibt sich ein Wert von 2,944 Prozent.

Diesen Zinssatz kann man auf die Forderungssumme in Anschlag bringen. Das ergibt die Verzugszinsen.

Verzugszinsen berechnen: Welche Angaben benötigt werden

verzugszinsen berechnenUm die Verzugszinsen für eine Geldschuld zu berechnen, sind die folgenden Faktoren relevant:

Betrag, Beginn und voraussichtliches Ende des Verzugszeitraums sowie der Zinssatz.

Daneben sind auch Teilzahlungen von Belang, da sie die Schuld im Laufe des Verzugszeitraums mindern, nicht aber die Schuld komplett tilgen.

 

Verzugszinsen und Basiszinssatz

Der Verzugszinssatz orientiert sich am Basiszinssatz, der aktuell (seit Juli 2012) bei 0,12 % liegt. Die Aktualisierung erfolgt halbjährlich durch die Deutsche Bundesbank.

Hierauf erfolgt ein Aufschlag, der sich an der Art des Geschäfts orientiert.

Bei Verbrauchergeschäften beträgt dieser Aufschlag 5 %, woraus sich für das folgende Rechenbeispiel ein Verzugszinssatz von 5,12 % ergibt.

Verzugszinsen berechnen, die Ausgangssituation

In diesem Beispiel wird eine Schuld von 5.000 Euro angenommen, die am 02.04.2012 fällig gewesen wäre.

Da es jedoch seitens des Schuldners aufgrund vorübergehender mangelnder Zahlungsfähigkeit zu einem Zahlungsverzug kommt, wird die Schuld erst sechs Wochen später, am 15.05.2012 beglichen.

Die Berechnung muss auf den Tag genau erfolgen, da der Zinssatz sich regelmäßig ändert.

In diesem Falle erfolgt zwar keine Änderung, da Beginn und Ende des Verzugszeitraums vor der halbjährlichen Aktualisierung des Basiszinssatzes liegen.

Dafür wird jedoch eine Teilzahlung in Höhe von 2.000 Euro vorgenommen, die am 15.04.2012 erfolgt.

Die Zinsberechnungsmethode

Um die Verzugszinsen berechnen zu können, muss die Rechnung in mehrere Schritte eingeteilt werden.

Zuerst werden die Zinsen für den Zeitraum von Beginn bis zur ersten Teilzahlung berechnet. Zur taggenauen Zinsberechnung wird die sogenannte Act/Act-Methode verwendet.

Nach dieser kalendergenauen Bestimmung hat das Zinsjahr 365 Tage, wobei der erste Tag nicht verzinst wird.

Berechnung der Verzugszinsen pro Tag

5,12 % als Dezimalzahl geschrieben ergibt 0,051.

Diese wird durch die Anzahl der Tage eines Kalenderjahres geteilt. Dadurch lassen sich die taggenauen Verzugszinsen berechnen.

0,052 / 365 = 0,00014 (gerundet)

Die Verzugszinsen für einen Tag betragen demnach

0,00014 * 5.000 = 0,70 Euro

Verzugszinsen berechnen für den Verzugszeitraum

Für den Zeitraum von 13 Tagen ergeben sich

(0,00014 * 13)*5.000 = 9,10 Euro

Nun erfolgt die Teilzahlung von 2.000 Euro.

Gemäß gesetzlicher Regelung werden die bislang angefallenen Zinsen der Restschuld hinzugefügt, wodurch diese jetzt bei 3.009,10 Euro liegt.

Der verbleibende Zeitraum besteht aus 31 Tagen. Die Berechnung der Zinsen verläuft daher wie folgt:

(0,00014*31)*3.009,10 = 13,05 Euro

Gesamtforderung und gesamte Verzugszinsen berechnen

Diese 13,05 Euro entsprechen dem Saldo an Verzugszinsen am 15.05.2012, da die 9,10 Euro der ersten Periode der Restschuld hinzugefügt wurden.

Ein sechswöchiger Zahlungsverzug kostet den Kunden insgesamt 22,15 Euro.

Dadurch ergibt sich also eine Gesamtforderung von 3.022,15 Euro, die am 15.05.2012 zu begleichen ist.

Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. So steht es in § 288 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Verzugszinsen berechnen am Beispiel eines Mietrückstandes

Wie schon erwähnt, ist man beim Verzugszinsen berechnen auf folgende Informationen angewiesen:

der offene Festbetrag, d.h. das Kapital (K),

der vorgegebene Verzugszinssatz (p)(von der Bundesbank festgelegter Verzugszinssatz + Aufschlag des Vermieters in %),

der Zeitraum (t), für den die Zinsen veranschlagt werden können und

der Zahl 365, stellvertretend für die Tage des Kalenderjahres.

Hat man all diese Infos, kann man Verzugszinsen berechnen.

Als Rechenformel für die noch unbekannten Verzugszinsen (Z) wäre das dann

(1) Z = K*(p/100)*(t/365).

Tage sind nicht gleich Tage

Entweder man geht nach der beschriebenen und gerechteren act/act(Effektivzins) -Methode, oder man folgt der etwas aufwendigeren Berechnung nach der deutschen Zinsberechnungsmethode.
Bekanntlich haben die Monate mal mehr, mal weniger Tage, so auch das Jahr. Daher geht man nach folgender Formel vor, um (t) zu berechnen:

(2) t = (J_2 – J_1)*360 + (M_2 – M_1)*30 + (T_2 – T_1).

Dabei wird immer der jeweilige Anfangstermin vom Endtermin (J= Jahr, M=Monat, T=Tag) subtrahiert unter der Annahme, dass der 31. eines Monats immer als 30. genommen wird und für den Februar alle vier Jahre der 29. mit einbezogen wird.

Nach dieser Variante wird in der Ausgangsformel nicht mit 365 als Teiler gerechnet, sondern nur 360 Tagen, da auch nur mit 30. eines Monats gerechnet wird. Es gilt dann also

(3) Z = K*(p/100)*(t/360).

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Es wird hierFormel (1) genutzt, um Verzugszinsen zu berechnen, da diese einfacher und fairer ist.

Die Ausgangssituation

Nehmen wir an, ein Vermieter möchte für einen in Verzug geratenen Mieter, der in einer Wohnung zu 670EUR im Monat wohnt, und schon abgemahnt wurde, den Verzugsbetrag berechnen und einfordern.

Der Mieter hätte spätestens am 3.8.2011 die Miete überweisen sollen und nun ist schon der 2.9.2011 und er kann immer noch nicht zahlen.

Da die Zahlung der Miete zum spätestens Dritten eines jeden Monats vertraglich festgelegt wurde, ist der Mieter folglich seit dem 4.8.2011 in Verzug.

Der von der Bundesbank vorgegebene Zinssatz beträgt wie erwähnt zur Zeit 0,12% und der vom Vermieter geforderte Aufschlag liegt bei 4%.

Die zu beanstandenden Verzugszinsen liegen demnach bei 4,12%.

Alle Variablen zu den Verzugszinsen

Folglich schuldet der Mieter einen Betrag von 670EUR (K) zuzüglich eines Verzugszinssatzes von 4,12% (p) seit 30 Tagen (t).

Das sind alle Variablen, die der Vermieter braucht. Da man am Ende einen Betrag in Euro erhalten möchte, muss noch das %-Zeichen entfernt werden.

Daher wird p in der Ausgangsformel durch 100 geteilt und man erhält den eigentlichen Prozentsatz als Dezimalzahl.

Dadurch, dass die Anzahl der Tage durch 365 geteilt wird, wird sozusagen der prozentuale Anteil des Verzugs am gesamten Jahr als Faktor darstellbar.

Einsetzen in Z = K*(p/100)*(t/365) ergibt:

Z = 670EUR*(4,12/100)*(30/365).

Das Ergebnis wäre dann 2,27EUR. Will man sichergehen, rechnet man erst die Klammern aus und multipliziert dann aus.
Der Mieter hat eine Schuld von 670EUR + 2,27EUR = 672,27EUR zu begleichen.

Verzugszinsen berechnen ist nicht schwer!

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